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Wie bekannt ist, wird der Kindesunterhalt im Regelfall über die so genannte „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet. „Zum 01.01.2016 kommt nun eine weitere Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

Es gelten ab dem 01.01.2016 dann folgende Mindestunterhaltssätze:

–              335  €  für ein Kind bis 0-7 Jahren;

–              384 €  für ein Kind von 7-12 Jahren;

–              450 €  für ein Kind von 12-18 Jahren;

–              735  €  für ein volljähriges Kind, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt (300 €  Wohnkostenanteil), sofern das Kind aufgrund seiner Ausbildungssituation noch Anspruch auf Unterhalt hat.

Hiermit einher geht eine Erhöhung des Kindergeldes, mithin:

–              190,00 €  für das erste und zweite Kind;

–              196,00 €  für das dritte Kind;

–              221,00 €  für das vierte und weitere Kinder.

Eine weitere Erhöhung der Bedarfssätze ist bereits jetzt für den 01.01.2017 geplant; wir werden sodann weiter berichten.

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