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Neu ab dem 22.03.2010:
Beratung zum Thema "Existenzgründung"..
Ab sofort bieten wir jeden Montag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Möglichkeit, sich ohne Voranmeldung zu diesem Thema an unsere Kanzlei zu wenden. Während dieser Zeitspanne stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für alle Fragen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Neu ab dem 01.02.2010:
Beratung zum Thema "Wege aus der Schuldenfalle".
Ab sofort bieten wir jeden Dienstag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
die Möglichkeit, sich ohne Voranmeldung mit Problemen auf diesem Gebiet an
unsere Kanzlei zu wenden. Während dieser Zeitspanne stehen Ihnen unsere
Rechtsanwälte für alle Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
JETZT NEU:
Ab dem 01.06.2007 berät die Rechtsanwaltskanzlei Joachim
Cäsar-Preller 10- bis 21jährige Jugendliche, Heranwachsende
und junge Erwachsene bei ihren Problemen rund um die Bereiche
Telekommunikation, Schulden, Sozialhilfe und überhaupt Konflikte
mit dem Gesetz. Die Beratung dieses Themenkreises erfolgt
kostenfrei durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Joachim
Cäsar-Preller, Wiesbaden.
mehr lesen...
TOP-NEWS:
Ab sofort ist Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
dienstags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
telefonisch zu erreichen, ohne Vorterminierung für alle, seien
es Mandanten oder Rechtssuchende.
Für den Fall, dass Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller einmal
nicht zu erreichen ist, wird er vertreten von den Herren
Rechtsanwaltskollegen Sebastian Bansi oder Christof Bernhardt.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Kanzleiteam Cäsar-Preller
Seit 1996 berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei
Cäsar-Preller rechtsuchende Privatpersonen und Unternehmer.
Von Wiesbaden aus sind wir für unsere Mandanten bundesweit
tätig. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht stets Stark an
der Seite unserer Mandanten für ihr Recht zu kämpfen.
Unser Service
Die persönliche und engagierte Betreuung
jedes einzelnen Mandanten hat für uns absolute Priorität.
Die Stärke unserer Kanzlei liegt in unserem qualifizierten
und erfahrenen Mitarbeiterstab und dem direkten Kontakt zwischen
Rechtsanwalt und Mandant. Wir nehmen uns für jedes Ihrer Anliegen
die nötige Zeit. Wir sind überzeugt, dass dies für
die sachgerechte Bearbeitung Ihres Falles unentbehrlich ist. Eine
Massenabfertigung findet in unserer Kanzlei nicht statt.
Als serviceorientierte Kanzlei können Sie uns nicht nur in
unseren Kanzleiräumen in Wiesbaden antreffen, sondern mit uns
auch individuelle Sprechstunden in Berlin, Dortmund, Hamburg,
Köln, München, Stuttgart, Puerto de la Cruz (Teneriffa)
und Lugano (Schweiz) vereinbaren.
Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Mandanten
Hausbesuche an. Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause,
ins Altersheim oder ins Krankenhaus, um Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite zu stehen. Besuche können von Montag bis Freitag von 8.00
Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr vereinbart werden.
Darüber hinaus laden die Rechtsanwälte der Kanzlei
Cäsar-Preller Sie herzlich zu kostenlosen
Vortragsveranstaltungen ein, in denen sie sich
über verschiedene Rechtsthemen informieren können. Seit
Jahren halten unsere Anwälte Vorträge zu diversen Themen wie
zum Beispiel "Fehlgeschlagene Kapitalanlagen",
"Patientenverfügung" oder "Rechtsgeschäfte
im Internet".
Unsere Stärken
Unser Leistungsangebot richtet sich vor allem an Verbraucher,
geschädigte Kapitalanleger sowie kleine und mittelständische
Unternehmer aus den Bereichen Gewerbe, Handwerk und freie Berufe.
Wir vertreten Sie im gesamten Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf folgenden Rechtsgebieten:
- Anlegerschutzrecht
- Verbraucherschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internetrecht
- Deutsch-spanischer und deutsch-lateinamerikanischer Rechtsverkehr
- Reiserecht
- Baurecht
- Strafverteidigung
- Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des
Anlegerschutzrechts zeichnet uns besonders aus.
Wir vertreten Mandanten seit über 10 Jahren bei fehlgeschlagenen
Kapitalanlagen im Zusammenhang mit sogenannten "Rundum-Sorglos"-Paketen.
Wir zeigen Ihnen den Ausweg aus dem finanziellen Fiasko auf, der sich
durch den Erwerb von steuerbegünstigten Abschreibungsmodellen,
die sich als "Flop" erwiesen haben, für Sie ergeben hat.
Wir gestalten für Ihr Unternehmen die Verträge
sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir
beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Internetauftritts.
Nach eingehender Beratung entwerfen wir für Sie Testamente,
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Durch rechtzeitige
Beratung lassen sich Risiken vermeiden, welche ansonsten zu langwierigen
und teuren Rechtsstreitigkeiten führen können. Rechtsicherheit
im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen hält den Rücken
frei für das Kerngeschäft. Rechtsicherheit im Vorfeld privater
Entscheidungen spart Zeit, Geld und Nerven, welche Sie dann für die
Dinge, die wirklich wichtig sind im Leben, einsetzen können.
Sollte sich eine vernünftige außergerichtliche Einigung
als unmöglich erweisen, stehen wir Ihnen als
Prozessbevollmächtigte vor allen Amts-, Land-, Oberlandes,
Verwaltungs- und Sozialgerichten mit unserer langjährigen
Erfahrung zur Seite.
Unsere Vernetzung mit externen Kooperationspartnern
wie einem renommierten Detektivbüro, einem Finanzanalysten,
einem Steuerberater, einem Hausverwaltungsbüro, einer
Patentanwaltskanzlei sowie einer Mediatorin sorgt dafür, dass
Ihre Fallbearbeitung reibungslos verläuft.
In bestimmten Fallkonstellationen, insbesondere bei Fällen mit
Bezug zum Familienrecht (z.B. Streit ums Sorgerecht, um den
Zugewinnausgleich oder die Unterhaltszahlungen) hat sich die
Einschaltung einer nichtjuristisch und parteiisch, sondern
zwischenmenschlich und neutral argumentierenden Person bewährt.
Durch unsere Kooperation mit der Mediatorin Birgit
Cäsar-Preller haben wir die Möglichkeit einer professionellen
Streitschlichtung / Mediation, wenn dies von unseren Mandanten
gewünscht wird.
Unsere Strategie für Ihren Erfolg
Wir streben bei all unseren anwaltlichen Dienstleistungen eine
Lösung in Ihrem Sinne an. Dabei lehrt die Erfahrung, dass eine
gütliche Einigung im Streitfalle häufig die bessere Alternative
ist als eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung. Wir sind
der Überzeugung, dass der Vergleichsweg der Königsweg ist,
solange die auszuhandelnden Bedingungen stimmen. Diese Bedingungen
in Ihrem Sinne zu gestalten, ist unser Anliegen. Unsere langjährige
Erfahrung, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen mit Banken im
Bereich der sogenannten Schrottimmobilien, ist unser und Ihr Vorteil.
Sollte eine außergerichtliche Lösung – trotz
Ausschöpfung aller Möglichkeiten – nicht möglich sein,
stellen unsere Anwälte in den Gerichtssälen in ganz Deutschland
ihr Können für Sie unter Beweis.
Wir sind stets Stark an Ihrer Seite.
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