Aktienrecht
Das Aktienrecht ist Teil des Wirtschaftsrechts.
Das Aktienrecht regelt die Errichtung, Verfassung und Auflösung von Aktiengesellschaften, also Unternehmen, deren Struktur auf Aktien basieren.
Neben dem Aktiengesetz sind die Regeln des Handelsrechts, der Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts für die Gründung, die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter zueinander und untereinander, für die Rechungslegung, die Gewinnverwendung, für Hauptversammlungen, Unternehmensverträge und weitere Rechte und Pflichten von Aktiengesellschaften zu beachten.
Im Aktiengesetz ist auch das Konzernrecht geregelt. Damit ist eine Form der Abhängigkeit von Unternehmen gemeint.

