Recht steht jedem zu

Bau- Immobilien- und Architektenrecht

Von der Planung bis zur Abnahme eines Bauvorhabens fallen viele rechtliche Fragen an.

Das Baurecht unterteilt sich in das private und das öffentliche Baurecht. Umfasst sind davon sowohl das Zivilrecht, Grundstücksrecht, Werkvertragsrecht wie auch das Nachbarrecht. Auf der öffentlichrechtlichen Seite sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht von Bedeutung.

Anwendungsgebiete sind die Beratung bei der Vertragsgestaltung, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Werklohn, Gewährleistung oder Sicherheiten. Nicht selten wird auch die Abwicklung von Bauschäden bis zu Architektenhaftungsfällen notwendig. Wir beraten gerne zur Abnahme des Gebäudes, was für  die Fälligkeit des Werklohns oder Gewährleistung von großer Bedeutung ist. Auch für Fragen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben oder einem passenden Versicherungsschutz sind wir Ansprechpartner.

 

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