Gewerberecht
Das Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftverwaltungsrechts. Es stellt besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden. Grundsätzlich besteht zwar die Gewerbefreiheit, sich gewerblich niederzulassen oder ein Gewerbe zu betreiben. Je nach Gewerbeart bedarf es aber unter Umständen einer Gewerbeerlaubnis oder einer Gewerbeanzeige.
Die Ausübung eines genehmigten oder angezeigten Gewerbes kann allerdings auch nachträglich untersagt werden. Die Nichteinhaltung öffentlicher Pflichten und Verstöße kann auch daher zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens führen. Neben der Gewerbeordnung sind auch Lebensmittel rechtliche Vorgaben, Ladenschlussgesetz, Jugendschutzrecht und Informationspflichten zu beachten.

