Recht steht jedem zu

Gewerblicher Rechtsschutz

Es besteht ein berechtigtes Interesse daran, gewerbliches Schaffen zu schützen. Erfindungen, Designleistungen, Kennzeichen, geistige Werke sind „geistige Eigentumsrechte“, deren Nutzung ursprünglich dem jeweiligen Inhaber zusteht. Wie das Eigentum auch sind diese Rechte vor allem vor unberechtigter Nachahmung zu schützen. Besonders bekannt ist dies bei Markenartikeln aus der Mode. Besondere Zeichen oder Formen dürfen nicht einfach kopiert werden, wenn dies bei Dritten die falsche Vorstellung hervorruft, die damit gekennzeichneten Waren seien von einem bekannten Hersteller. Nutzung von Dritten kann zugelassen werden. Durch die Vereinbarung einer Lizenzgebühr entsteht nicht selten ein finanzieller Ausgleich für den geistigen Eigentümer.

Dem Schutz des gewerblichen Schaffens dienen aber auch Regeln, die das Verhalten von Gewerbetreibenden beinhalten. Dazu gehören das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sinn ist es, einen gesunden Wettbewerb zu erhalten als Kontrolle wirtschaftlicher Macht.

Fragen zur Erlangung, Durchsetzung oder Verletzung geistigen Eigentums beantworten wir Ihnen gerne.

 

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