Insolvenzrecht
Nicht selten führen schwere Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Trennung / Scheidung eine Überschuldung herbei. Demjenigen, der unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist, wird durch das Insolvenzrecht ein Neuanfang ermöglicht. Dem dient die Restschuldbefreiung oder Entschuldung.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Unternehmen, Selbständigen und den Verbrauchern und sieht verschiedene Verfahren vor. Ziel ist es, eine möglichst verträgliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Es macht daher wenig Sinn, denjenigen, der unverschuldet in wirtschaftliche Notlage geraten ist, diesen auf Dauer dort zu belassen. Mit dem gesetzlichen Verfahren aus außergerichtlichen Einigungsversuch, gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und den eigentlichen Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensperiode, sollen sowohl den Interessen des Schuldners als auch der der Gläubiger Rechnung getragen werden.
Dennoch muss die Restschuldbefreiung sozusagen verdient werden. Gesetzliche Versagungsgründe sind ebenso zu beachten wie Gleichbehandlungsgebot gegenüber Gläubigern und Obliegenheiten gegenüber dem Treuhänder.
Sowohl Gläubiger als auch Schuldner beraten wir in diesen Fragen gerne.
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