Kapitalmarktrecht / Kapitalanlagerecht
Das Kapitalmarktrecht oder Kapitalanlagerecht umfasst alle Normen, die die Emission und den Handel mit Anlageobjekten regeln. Ziel ist dabei, sowohl das Individuum des Anlegers als auch die Funktionsfähigkeit des Marktes zu schützen. Zu dem Kapitalmarktrecht zählen daher zum Beispiel:
- das Börsengesetz
- das Depotgesetz
- das Investmentgesetz
- das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- das Kreditwesengesetz und
- das Verkaufsprospektgesetz
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