Mietrecht
Unterschieden wird zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum, Gewerberaum, Werkwohnungen, Mischmietverhältnissen und Mietverhältnisse über andere Sachen.
Am wichtigsten für den Betroffenen ist wohl das Mietverhältnis über Wohnraum, wenn es um den eigenen Lebensraum geht. Aber auch für den jeweiligen Vermieter besteht ein Schutzbedürfnis, da es sich oft um die Vermietung seines Eigentums als Einnahmequelle handelt.
Typische Fragestellungen zwischen Mieter und Vermieter ergeben sich aus dem Mietvertrag zu Kündigung, Miete und ihrer Erhöhung, Reparaturkosten, Renovierung, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Nicht selben dauern die Mietverhältnisse mehrere Jahre (Dauermietverhältnis). Im Laufe der Zeit werden Modernisierung nötig oder es ist bereits zu Mängeln gekommen, so dass sich Fragen zur Mietminderung oder Kündigungsmöglichkeiten stellen.
Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft so sind Versammlungen, Beschlüsse, Wohngeld, die Verwaltung allgemein oder Wohnungserbbaurecht interessante Themen, zu denen wir auch gerne beraten und Lösungen bieten.
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