Recht steht jedem zu

Nachbarrecht

Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es beschreibt die Rechte eines Eigentümers, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren, mit Rücksicht auf die Interessen der angerenzenden Grundstückseigentümer. Oft geht es um die Begrenzung des Eigentums, Zuführung unwägbarer Stoffe, Lärm, Gebäudeeinsturz, Vertiefung, Überhang von Baumwerk, Überbau, Wegerecht oder gemeinsame Nutzung von Grenzanlagen. die Rechtsprechung entwickelte in diesen gesetzlichen Vorgaben auch das Institut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses.

 

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