Patientenrecht
Das Patientenrecht ist in erster Linie durch Richterrecht ausgestaltet. Es bezieht sich auf das Rechtsverhältnis von Ärzten oder sonstigen Angehörigen des Gesundheitswesens zu ihren Patienten. Dabei muss auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht des Patienten berücksichtigt werden, andererseits handelt es sich in der Regel um ein Spezialgebiet, auf dem sich der Patient nicht auskennt und daher auf die richtige Aufklärung und Beratung angewiesen sind. Das Verhältnis zum Patienten ist daher ein Vertrauensverhältnis. in dem dessen Rechte und die eigenen Pflichten des Arztes usw. zu berücksichtigen sind.
Zu den Fragen gehören unter anderem die Einwilligungspflicht, ärztliche Risikoaufklärung, Einsicht in die Patientenakte, Schweigepflicht, Recht auf würdevolle Behandlung. Auch Patientenverfügung oder die Entscheidungsbefugnis von Angehörigen sowie mögliche Zwangsbehandlungen werden dem Patienrecht zugeordnet.

