Recht steht jedem zu

Steuerrecht

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern und das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen. Als Steuer gelten dabei alle Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, die öffentlich rechtliche Einrichtungen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen.

Es wird zwischen dem allgemeinen Steuerrecht wie dem Verfahrensrecht und der Abgabenordnung und dem besonderen Steuerrecht unterschieden. Die Abgabenordnung enthält das Verfahren zur Steuerfestsetzung. Die Bestimmungen der einzelnen Steuern und deren Bemessung werden in zahlreichen Einzelgesetzen geregelt (Einkommensteuergesetz, Körperschaftssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz).

Die Überprüfung von Steuerbescheiden und die Einlegung geeignete Rechtsmittel ist eine der Aufgaben eines Steuerrechtlers.

 

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