Strafrecht
Das Strafrecht umfasst die Regeln, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe belegt sind. Geschützt werden dadurch vor allem Leben, Gesundheit, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, Eigentum und die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Staates.
Das Strafrecht ist insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt mit seinen Grundbestimmungen über Geltungsbereich, Strafen, Versuch, Teilnahme und Verjährung usw. sowie dem besonderen Teil mit den einzelnen Straftatbeständen.
Weitere Straftatbestände sind in strafrechtlichen Nebengesetzen enthalten, für die auch der allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs gilt, soweit nicht anderes vereinbart ist.
Für das Verfahren, in dem über das Vorliegen einer Straftat entschieden wird, gilt die Strafprozessordnung (StPO). Durch einen angemessenen Ausspruch über Schuld und Strafe soll der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden. Bis die begangene Straftat richterlich feststeht, hat aber auch der Verdächtigte oder Beschuldigte Rechte, die es einzuhalten gilt. Für Jugendliche gibt es ergänzend besondere Vorschriften des Jugendstrafrechts.

