Tierrecht
Rechtlich gesehen werden Tiere wie Sachen behandelt. Das heißt: im Falle eines Kaufvertrages gelten die gleichen Vorschriften wie beim Kauf eines beweglichen Gegenstandes. Diese Gleichstellung ärgert nicht nur Tierfreunde, sie kann auch zu Problemen führen. Ist eine Sache mangelhaft möchte sich der Käufer sich dafür an den Verkäufer halten können. Aus Verbraucherschutzgründen wird ihm dies sogar bis sechs Monate nach Übergabe der Kaufsache dahingehend erleichtert, dass er nicht nachweisen muss, dass die Kaufsache tatsächlich schon zur Zeit des Kaufs defekt war. Insoweit ist bei Tieren zwischen spezifischen Erkrankungen eines Tieres und sonstigen Mängeln zu unterscheiden. Besonderheiten bestehen auch bei einem Kauf oder Verkauf von älteren Hunden oder Hunden aus zweiter Hand. Da der Hundekauf wie ein Sachkauf behandelt wird, kann sich der Käufer auch auf „Werbeangaben“ z.B. aus der Anzeige berufen. Schon allein durch diese juristische Gleichstellung von Sachen und Tieren tauchen viele Fragen auf, bei denen wir gerne behilflich sind.

