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Wer denkt, dass es sich beim Aussetzen von Hunden um ein „Kavaliersdelikt“ handelt, irrt gewaltig. „Ein aktuelles Urteil zeigt, dass solch verantwortungslosen Tierhaltern empfindliche Strafen drohen“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

 

Ein Paar hatte eine Mischlingshündin im Wald an einen Baum gebunden, da sie sich mit der Haltung des Tieres überfordert gefühlt hatten und es loswerden wollten, um in den Urlaub zu fahren. Der Hund war mit einem Kettenhalsband mit einer Würgevorrichtung hoch an einem Baum fixiert worden, sodass sie sich weder hinlegen noch Wasser aufnehmen konnte. Es bestand insbesondere die Gefahr, dass sich das Tier an der Leine selbst strangulieren würde.

 

Durch eine glückliche Fügung wurde das Tier bereits nach einer Stunde, in der es allerdings bereits höllische Qualen erlitt, entdeckt, und konnte von Feuerwehr befreit und versorgt werden. Ebenso glücklicherweise meldeten sich nach einer Veröffentlichung eines Fotos des Tieres Zeugen, die das Paar zuvor mit dem Tier beobachtet hatten. Die Täter konnten also ermittelt werden.

 

Das zu ständige Amtsgericht sprach wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von 800 bzw. 600 €  aus und stellte insbesondere die Schwere des Missbrauchs am Tier heraus. Es bleibt zu hoffen, dass sich andere verantwortungslose Tierhalter durch solche Urteile von ähnlichen Taten abschrecken lassen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller