Recht steht jedem zu

Unternehmensnachfolge

Bei der Planung der Unternehmensübergabe an Familie oder Außenstehende gibt es mehrere Möglichkeiten, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

In Betracht kommen Verkauf gegen Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Leistungen. Auch die vorweggenommene Erbfolge ist eine der Gestaltungsmöglichkeiten. Übertragung auf die Familienmitglieder durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die Gründung einer Stiftung oder der Gang an die Börse können ebenfalls geeignete Mittel sein.

Jedenfalls sind stets Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwälte zu beteiligen, damit die im Einzelfall passenste Lösung gefunden werden kann.

 

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