Verbraucherschutzrecht
Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher sind in einer Vielzahl von Regelungen enthalten, es gibt kein einheitliches Gesetz. Allen Verbraucherschutzvorschriften gemeinsam ist allerdings, dass sie den Risiken des Verbrauchers durch seine strukturelle Unterlegenheit gegenüber den Unternehmern entgegenwirken sollen. Der Unternehmer befindet sich oft in der besseren Verhandlungsposition, zumindest wenn die Nachfrage für ihn aus wirtschaftlicher Sicht so ausreichend ist, dass er nicht auf einen bestimmten Kunden angewiesen ist.
Dabei sehen die angesprochenen Regeln zum Schutz des Verbrauchers einen Mindestschutz vor. So gibt es den Schutz vor unangemessenen Vertragsklauseln (§§ 305 ff BGB) oder in besonderen Fälle die Möglichkeit für den Verbraucher, sich wieder von einem Vertrag zu lösen (Widerrufsrecht nach §§ 355 ff BGB). Im Rahmen eines Darlehensvertrages existieren besondere Vorgaben zum Schutz des Verbrauchers, ebenso wie bei einem Verbrauchsgüterkauf, also einem Kauf einer beweglichen Sache von einem Unternehmer. Auch das Reiserecht ist geprägt von der Vorstellung, dass ein schützenswerter Verbraucher beteiligt ist.
Sämtliche Regeln zum Verbraucherschutz haben ihre Grundlage in europäischen Richtlinien. Bei der Anwendung der rechtlichen Vorgaben ist also stets die europaweite Intension zu berücksichtigen, was wir gerne für Sie übernehmen.

