Vereinsrecht
Das Recht Vereine zu Gründen folgt aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 9, ohne das dort geregelt ist, was unter Vereinen zu verstehen ist.
Die genauere Regelung, was ein Verein überhaupt ist, wie er entsteht, organisiert ist und wieder aufgelöst werden kann, befindet sich im BGB. Neben den zivilrechtlichen Regelungen gibt es jedoch auch noch das öffentliche Vereinsrecht, geregelt im Vereinsgesetz. Hier wird ausschließlich das Verbot eines Vereins geregelt.
Zu den Fragen des Vereinsrechts gehören unter anderem die Haftung des Vorstandes, die Vorraussetzungen der Eintragung, Satzungsrecht, Ausschluss von Mitgliedern, die Rechte und Pflichten der einzelnen Organe und Mitglieder. Gerade wer in seinem Verein ein Amt bekleidet, sollte jedoch auch über die finanziellen Fragen, insbesondere die steuerrechtlichen Fragen bescheid wissen.
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