Recht steht jedem zu

Verkehrsrecht

Im Alltag ist die Bewegung im Verkehr von großer Bedeutung. Leider passieren auch viel zu viele Unfälle.

Rechtlich kommen in der Folge daher Haftungsfragen auf, wenn es Schäden am Auto oder sogar Personenschäden zu beklagen gibt. Anspruchsgegner können dann Halter oder Fahrer sein. Schmerzensgeld für die unterschiedlichsten Verletzungen, Haushaltsführungsschäden, Nutzunsausfall oder Reparaturkosten, Verdienstausfall und Freizeiteinbußen sind typische Schadenspositionen.

Da auch die Gerichte das Auto als ein für die Bürger besonderes Gut anerkannt haben, gibt es Besonderheiten für die Geltendmachung von Schadensersatz. Wenn ein Bußgeld droht ist das Ordnungswidrigkeitenrecht einschlägig. Auch zu Fragen, wann die Voll- oder Teilkaskoversicherung eintrittspflichtig ist, steht Ihnen der Verkehrsrechtsanwalt zur Verfügung.

 

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