Vertragsrecht
Ein Vertrag begründet ein Schuldverhältnis durch Rechtsgeschäft. Der Vertrag ist in der Regel ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das durch Angebot des einen und Annahme des anderen Vertragspartners zustande kommt.
Für die Begründung eines Schuldverhältnisses gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: Abschluss und Inhalt bestimmen die Parteien. Dabei will jede Partei möglichst seine eigenen Interessen durchsetzen. Das Zustandekommen eines Vertrages setzt aber voraus, dass sich beide Seiten inhaltlich decken, dass also ein gleiches Ergebnis gewollt ist. Dennoch kann gerade bei längeren Schuldverhältnissen nicht vorhergesehen werden, ob und inwieweit sich die ursprünglichen Umstände verändern. Die Vertragsregeln können meist die Entwicklungen nicht alle im Voraus erfassen. Oft kommt es zu Auslegungs-, Ergänzungs- oder auch Vertragsauflösungsfragen.
Ausnahmsweise kann die Vertragsfreiheit in manchen Fällen eingeschränkt sein, was bei Vertragsschluss zu beachten ist, damit der Vertrag gültig ist.
Bei einem grenzüberschreitenden Rechtsgeschäft sind nicht nur die nationalen, sondern auch die jeweiligen Rechtsnormen des anderen Beteiligten zu prüfen, um eine möglichst interessengerechte Lösung zu finden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Grundsätzlich besteht im deutschen Recht Vertragsfreiheit. Diese meint die Entscheidungsfreiheit des einzelnen, ob er einen Vertrag schließen will, mit wem er einen Vertrag schließen will und mit welchem Inhalt. Allerdings sind bereits bestimmte Vertragstypen gesetzlich geregelt, mit der Folge von bestimmten Pflichten zum Schutz und im Interesse der Parteien.
Denn nicht immer werden alle möglichen Folgen einer vertraglichen Beziehung durch die Beteiligten bedacht und einvernehmlich geregelt.
So ist zum Beispiel ein Kaufvertrag im Alltag schnell geschlossen, ohne dass zum Beispiel an Mängelrechts gedacht wurde. Dann greifen die gesetzlichen Regeln.
Werden von dem Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen, muss stets beachtet werden, ob vom Gesetz abgewichen werden kann.

