Verwaltungs- und Sozialrecht
Das Verwaltungsrecht ist öffentliches Recht und regelt die Beziehung zwischen Staat und den Bürgern. Es wird unterteilt in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht.
Im allgemeinen Verwaltungsrecht gibt es bestimmte Grundsätze, die auch im besonderen Verwaltungsrecht zu beachten sind. Zum Beispiel darf kein behördliches oder staatliches Handeln gegen oder ohne eine gesetzliche Grundlage ergehen. Ebenso darf eine Behörde nicht stärker die Rechte des Bürgers verletzen, als es die Maßnahme zur Erreichung ihres legitimen Zwecks unbedingt erfordert.
Diese Grundsätze sind also auch im besonderen Verwaltungsrecht zu beachten wie bei dem Polizeirecht, dem Baurecht, dem Gaststätten- oder Gewerberecht und dem Umweltrecht.
Behördliche Bescheide oder Verfügungen aus diesem Gebiete überprüfen wir gerne für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit.

