Wirtschaftsrecht
Dies ist ein weit gefasster Begriff zur Beschreibung aller Rechtsnormen, die im Wirtschaftsverkehr zum Tragen kommen können. Erfasst sind beispielsweise: Schuldrecht, Sachenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Produkthaftungsrecht, Vertragsrecht. So geht es um die Verhandlung von Verträgen oder Rahmenverträgen, die Wirksamkeit von Kaufverträgen und die Folgen von Leistungsstörungen oder Haftungsfragen.
Zu den Steuerungsmechanismen des Außenwirtschaftsrechts gehören Zölle, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen wie Import- und Exportverbote, Genehmigungsvorbehalte, mengenmäßige Beschränkungen oder Subventionen.
Da die wirtschaftlichen Beziehungen in den meisten Fällen internationales Ausmaß haben, taucht auch hier häufig die Frage auf, welches Recht anwendbar ist. So ist es eine Aufgabe des internationalen Privatrechts zu klären, welches Recht auf einen spanischen Vertrag mit einem deutschen Unternehmen und einem amerikanischen Hersteller über die Lieferung einer Produktionsanlage anzuwenden ist.
Die Klärung der einschlägigen Vorschriften und Lösungen Ihrer komplexen Fälle ist Aufgabe eines Wirtschaftsjuristen.

