Recht steht jedem zu

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage bilden zusammen eine Gemeinschaft, aus der wechselseitige Rechte und Pflichten entstehen. Die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere durch die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes, zeigt immer deutlicher, wie wichtig eine kompetente Rechtsberatung in diesem Gebiet ist.

Unsere Kanzlei befasst sich seit vielen Jahren mit der rechtlichen Interessenvertretung von Eigentümern und Verwaltern. Der Tätigkeitsbereich reicht von der Einforderung von Hausgeldern und der entsprechenden zwangsweisen Durchsetzung bis hin zu der Vertretung von Eigentümern bei der Anfechtung von Beschlüssen und der Durchsetzung von Interessen gegenüber anderen Miteigentümern.

Gerne übernehmen wir für Sie zusätzlich die Vertretung bei Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Darüber hinaus verfügt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller über eine jahrelange Erfahrung als Hausverwalter.

 

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