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Wie wird eine Leistungsverweigerung im Baurecht definiert und unter welchen Umständen kann der Auftragnehmer bzw. -geber die Leistung verweigern? Was sind die Rechtsfolgen einer solchen Leistungsverweigerung? Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, klärt hierzu auf.

Definition des Leistungsverweigerungsrechts

Das Leistungsverweigerungsrecht ist das Recht des Schuldners, seine Leistung gegenüber dem Gläubiger zuverweigern. Hat der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht und leistet deswegen nicht, dann kommt er nicht in Verzug. Das Leistungsverweigerungsrecht wird auch als sog. Gegenrecht bezeichnet.

Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers

Als mögliches Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers kommt das Zurückbehalten von Abschlagszahlungen in Betracht. Dies kann mehrere Gründe haben. „Beispielsweise kann der Auftraggeber die Abschlagszahlung zurückhalten, weil er sie aus bestimmten Gründen für nicht berechtigt hält. Er kann die Zahlung jedoch auch von einer Mängelbeseitigung abhängig machen,“ so die Anwältin Fisch.

Leitungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, seine Leistung zu verweigern, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht leistet. Des Weiteren darf der Auftragnehmer die Leistung verweigern, wenn der Auftraggeber dem Sicherungsverlangen nicht nachkommt. „Doch auch, wenn ihm die Fortführung der Arbeiten nach Treu und Glauben nicht zuzumuten wäre, kommt ein solches Recht in Betracht“, weiß die Anwältin aus Wiesbaden weiter.

Anwältin aus Wiesbaden warnt vor Rechtsfolgen

Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, führen Leistungsverweigerungen häufig zur Kündigung des Vertrags. Handelt es sich aber um eine unberechtigte Leistungsverweigerung, kann dies zu immensen Folgeschäden für denjenigen Vertragspartner führen, der die Leistung unberechtigt verweigert. Daher sollte vor Ausübung des Rechts juristischer Rat eingeholt werden.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema der Leistungsverweigerung wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller