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Jeder Eigentümer möchte sein Grundstück vor Unbefugten und anderen störenden Einwirkungen schützen. Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, erläutert, was bei einer sog. Einfriedung zu beachten ist.

Voraussetzungen einer Einfriedung

Die Voraussetzungen der zu bauenden Einfriedung sind dem hessischen Nachbargesetz zu entnehmen, erklärt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden. Dieses sieht vor, dass die Einfriedung aus einem ortsüblichen Zaun bestehen muss. Ein Blick in die Nachbarschaft sollte dabei behilflich sein. Lässt sich die Ortsüblichkeit nicht feststellen, so ist die Einfriedung in Form eines 1,20 m hohen verzinktem Maschendrahtzaun zu bauen.

Genehmigungspflichtigkeit der Einfriedung

Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung einzuholen, sofern es sich um eine sog. bauliche Anlage handelt. „Ausnahmsweise ist eine solche Anlage jedoch nicht genehmigungspflichtig, sofern sie von geringer Bedeutung ist. Hierunter fallen meist Einfriedungen, die der Ortsüblichkeit entsprechen. Dies müsste jedoch in jedem Einzelfall überprüft werden,“ weiß die Anwältin aus Wiesbaden weiter.

Abstandsregelung bei Einfriedungen

Grundsätzlich muss die Einfriedung mindestens 50 cm vom Grundstück des Nachbars entfernt sein. Einigen sich die Nachbarn jedoch beispielsweise für eine gemeinsame Einfriedung, kann diese auch auf der Grundstücksgrenze der benachbarten Grundstücke errichtet werden, erklärt Rechtsanwältin Fisch.

Kostentragung bei Einfriedung des Grundstücks

Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, gilt grundsätzlich das Prinzip der gemeinsamen Einfriedung. Dementsprechend teilen sich die Nachbarn die Kosten für die Einfriedung zu gleichen Teilen. Dies gilt jedoch nicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts. Der Eigentümer eines solchen Grundstücks ist auf Verlangen des Nachbars dazu verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden. Die Kosten trägt er selbst.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema der Einfriedung eines Grundstücks wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller