Beim Ausfüllen ihrer Grundsteuererklärung dürften viele Immobilienbesitzer in den vergangenen Wochen und Monaten ins Schwitzen gekommen sein. Inzwischen trudelt der erste Grundsteuerwertbescheid bei ihnen ein. Die sagen zwar nichts über die konkrete Höhe der künftigen Grundsteuer aus, handeln sollten Steuerpflichtige aber schon jetzt. „Auch wenn der Bescheid über den Grundsteuerwert formal in Ordnung ist, können Immobilienbesitzer jetzt vorsorglich Einspruch einlegen. Gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes muss jetzt Einspruch eingelegt werden und nicht erst, wenn der Grundsteuerbescheid ergangen ist. Dann ist es zu spät“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Grundsteuerwertbescheid verfassungswidrig?

Die Grundsteuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hat, dass die bisherige Einheitsbewertung verfassungswidrig ist. Inzwischen gibt es aber auch Bedenken, ob die Neuregelungen der Grundsteuer nicht ebenfalls gegen die Verfassung verstoßen. Ungerechtigkeiten können z.B. dadurch auftreten, dass die Bundesländer für die Ermittlung der Grundsteuer unterschiedliche Methoden anwenden. So haben Baden-Württemberg, Bayern,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen eigene Berechnungsmethoden aufgestellt, während die anderen Bundesländer dem Bundesmodell vertrauen.

Man fragt sich auch, ob man Bodenrichtwerte ansetzen kann, ohne die Art der zulässigen Bebauung zu berücksichtigen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht daher Nachbesserungen an der Grundsteuerreform verlangen wird.

Einspruch innerhalb eines Monats einlegen

Darauf zu warten ist allerdings der falsche Weg. Gegen den Bescheid über den Grundsteuerwertbescheid muss innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Wird der Bescheid erst bestandskräftig ändern auch spätere Neuregelungen nichts mehr daran. „Daher sollten Immobilienbesitzer jetzt handeln und vorsorglich Einspruch einlegen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Das gilt auch für Besitzer von Mietshäusern, die sich bislang damit beruhigt haben, dass die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann. „Steigt die Grundsteuer, kann das zu einem weiteren Anstieg der Mieten bzw. der Nebenkosten führen. Das dürfte angesichts der angespannten Wohnungssituation in vielen Regionen nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch hier noch zu Änderungen kommt und die Vermieter stärker zur Kasse gebeten werden“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Sollten auch Sie arbeitsrechtliche Probleme haben, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein kostenloses Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in der Villa Justitia in Wiesbaden.

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