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Amtsgericht (AG) Garmisch-Partenkirchen

In Oberbayern stellte eine Ärztin hunderte falscher Maskenatteste aus. In der Konsequenz wurde sie zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Eine Bewährung wurde seitens des Gerichts zwar zunächst in Betracht gezogen, wegen mangelnder Schuldeinsicht der Angeklagten wurde die Strafe letzten Endes aber nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben gegen das Urteil mittlerweile Berufung eingelegt.

Insbesondere sogenannte „Corona-Leugner“ haben während der vergangenen Pandemiejahre versucht Ärzte unter Druck zu setzen, um eine Befreiung der Maskenpflicht zu erwirken. Die Angeklagte soll mehr als 300 solcher Bescheinigungen ausgestellt haben ohne, dass die Patienten untersucht worden sind. Als Gründe wurden angebliche medizinische Gründe genannt, aus welchen das Tragen einer Maske nicht möglich gewesen sei.

Trotz bereits in der Vergangenheit durchgeführter Durchsuchungen, habe die Angeklagte weiterhin die Atteste ausgestellt.

Berufsverbot

Darüber hinaus hat das Amtsgericht ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen sowie ein vorläufiges Berufsverbot, welches bis zur Rechtskraft des Urteils gelten soll.

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