Welche Pflichten den Mieter treffen, werden vom Vermieter und dem Mieter selbst oft unterschiedlich beurteilt. Dies gilt auch für die Verpflichtung des Mieters, die Wohnung ausreichend zu lüften. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Wie auch das Landgericht Konstanz kürzlich urteilte, ist 3 mal täglich lüften in jedem Fall ausreichend. Hintergrund des Falls war eine geltend gemachte Mietminderung wegen Schimmels. Der Vermieterseite sah die Schuld beim Mieter und mahnte häufigeres –bis zu 5 mal täglich- Lüften an. Zu Unrecht.“
Bei 3 mal Lüften sei die Grenze der Zumutbarkeit erreicht, so das Gericht.
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