Mängel nach Immobilienkauf

Käufer von Eigentumswohnungen können Mängel am Gemeinschaftseigentum, also am „Grundeigentum“, wie bspw. eine feuchte Kellerwand, die nach Kauf festgestellt werden nur dann allein geltend machen, wenn es sich beim Kaufobjekt um eine gebrauchte Immobilie handelt. Dazu...
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller