Das Geld der Anleger des alternativen Investmentfonds DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II steht im Feuer, denn der Fonds steht vor dem Aus. Das berichtet u.a. das Handelsblatt am 13. August 2026 online. Demnach seien die Anleger in einem Schreiben informiert worden, dass ein Insolvenzantrag vorbereitet werde und die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten rechnen müssen.
„Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Geldes. Wenn es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen sollte, können sie als Mitgesellschafter des Fonds keine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Umso wichtiger ist es daher, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu prüfen, um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Anleger haben 58 Millionen US-Dollar investiert
Nach einer solch negativen Entwicklung sah es bei Auflage des Fonds im Jahr 2021 nicht aus. Der Fonds beteiligte sich als Co-Investor an dem Labor- und Bürogebäudes „One Boynton Way“ in Somerville im Großraum Boston, das aber noch gebaut werden musste. Gerade auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie galten solche Lab-Office-Immobilien als attraktive Vermögensanlage. Dementsprechend war der Investmentfonds DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II schnell platziert und 1.187 Anleger hatten sich mit 58 Millionen US-Dollar beteiligt. Bei einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 wurde ihnen ein Gesamtrückmittelfluss von 140 Prozent ihrer Kommanditeinlage prognostiziert.
100 Prozent Leerstand
Doch es kam anders: Dass die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung bis Mitte 2027 in Anspruch genommen wurde, fällt dabei noch am wenigsten ins Gewicht. „Vielmehr hatten sich die Zeiten bis zur Fertigstellung der Fondsimmobilie wieder geändert. So ist die Nachfrage nach Lab-Offices in einem generell schwierigen Markt für Immobilien wieder gesunken“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Das bekam auch der DF Deutsche Finance Investment Fund 17 zu spüren. Ausweislich des Jahresberichts 2024 stand die Fondsimmobilie zu 100 Prozent leer und an der Fortführung des Fonds bestanden bereits Zweifel.
Die wirtschaftliche Wende sollte durch den Verkauf der Immobilie gelingen – doch der Verkauf scheiterte. Um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden, soll die Immobilie nun voraussichtlich an die finanzierende Bank gehen.
Insolvenzantrag muss voraussichtlich gestellt werden
Für den Fonds bedeutet das wahrscheinlich, dass wegen Überschuldung und fehlender positiver Fortführungsprognose Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Anleger müssen in dieser Situation finanzielle Verluste bis zum Totalverlust befürchten. Im Insolvenzverfahren – sollte es dazu kommen – können sie keine Forderungen anmelden. Zu Auszahlungen an die Anleger könnte es nur in dem unwahrscheinlichen Fall kommen, dass nach Befriedigung aller Gläubiger noch Insolvenzmasse vorhanden ist und ausgeschüttet werden kann.
Mögliche Schadenersatzansprüche der Anleger
Unabhängig von einem möglichen Insolvenzverfahren können die Anleger aber Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Grundsätzlich dürfen sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Geldanlagen vermittelt werden. Daher hätten sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten sie über Provisionen, die an die Anlageberater für die Vermittlung der Fondsbeteiligung fließen, informiert werden müssen. „Sind die Anlageberater ihren Aufklärungs- und Informationspflichten nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Schadenersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend waren.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller steht geschädigten Anlegern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Neueste Kommentare