Tiere aus Sicht der Justiz

Das Tierschutzgesetz legt im ersten Paragrafen fest, dass niemand«einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen» darf. Tierquäler müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldbußen rechnen. Da ein Haustier vor Gericht...