Eine KFZ- Kaskoversicherung zahlt regelmäßig auch Schadensersatz, wenn ein Fahrzeug gestohlen wird. „Für den Eigentümer des Fahrzeugs bestehen jedoch strenge Anforderungen an die Sicherung seines Fahrzeugs“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit.

Autoschlüssel nicht unbeaufsichtigt liegen lassen

In einem aktuellen Gerichtsfall war dem Betroffenen das Auto an seinem Arbeitsplatz geklaut worden. Es kann allerdings heraus, dass er den Autoschlüssel unbeaufsichtigt liegen gelassen hatte. Dabei stellte der Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter einen abschließbaren Spind zur Verfügung.

Kürzung der Versicherungsleistung um 50 %

Die Kaskoversicherung des Betroffenen hat zwar Leistungen ausbezahlt, jedoch ein erhebliches Mitverschulden des Versicherungsnehmers angenommen. Das mit der Sache befasstes Gericht hat die Auffassung der Versicherung bestätigt.

Autoschlüssel muss sicher verwahrt werden

Der Betroffene hatte den Fahrzeugschlüssel in einen Korb in einem nicht abgeschlossen Aufenthaltsraum gelegt. Natürlich war der Schlüssel nicht ständig unter Aufsicht. Offenbar hatte jemand von dem alten Sprichwort „Gelegenheit macht Diebe“ Gebrauch gemacht, den Schlüssel entwendet und das Auto gestohlen. Auf die Hälfte des Verlustes bleibt der Betroffene aufgrund seiner Fahrlässigkeit nun sitzen, urteilte das Gericht aus.

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2012, Az. 10 O 1292/11

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden