Laut Recherchen des SWR hat Autobauer VW bereits Ende 2018 eingestanden, eine Abschalteinrichtung beim Modell Golf eingebaut zu haben. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf 7 TDI (Euro 6) mit dem Motor EA 288.

Auch dass das Fahrzeug erkennen könne, ob es sich gerade auf dem Prüfstand befindet, – eine “Zykluserkennung“ – räumte der Konzern ein. Dies hatte VW, sowie das Bundesverkehrsministerium noch im September des vergangenen Jahres gegenüber dem SWR bestritten: „Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 nach dem heute gültigen Abgasstandard EU 6 in EU 28 enthalten keine Zykluserkennung.“

Der Konzern hält diese Einrichtung allerdings für legal. Laut VW- Mitteilung müsse nur das Testergebnis auf dem Prüfstand stimmen und ob das Fahrzeug diese Grenzwerte im Straßenverkehr einhielte sei unerheblich.

Meinung der Richter aus Duisburg und dem Anwalt aus Wiesbaden

Die Richter am Landgericht Duisburg und Cäsar-Preller, die Anwaltskanzlei aus Wiesbaden sehen das anders. Die Grenzwerte des Fahrzeuges würden nur durch den Einsatz manipulierter Software eingehalten werden. Mit einer Software sei das Fahrzeug ausgerüstet, „die auf dem Prüfstand Schadstoffwerte suggerierte, die im alltäglichen Betrieb tatsächlich nicht erreichbar waren“, so Joachim Cäsar-Preller, der Anwalt aus Wiesbaden. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden fährt fort: „Nur dadurch habe man die Grenzwerte der Euro-6-Norm eingehalten“. Laut den Richtern habe VW daher „vorsätzlich“ und „sittenwidrig“ gehandelt und der Kaufpreis müsse den Klägern ersetzt werden. VW legte dagegen Berufung ein, doch das Berufungsverfahren sei „aus unbekannten Gründen“ verschoben worden.

Immer häufigere Deckungszusagen laut dem Diesel Anwalt aus Wiesbaden

Aktuell klagen mehr als 650 Besitzer der betroffenen Fahrzeuge gegen VW und fordern Schadenersatz oder eine Rücknahme des Autos. Der Motor EA 288 ist weit verbreitet und ist der Nachfolger des im Mittelpunkt des Dieselskandals von 2015 stehenden EA 189. Laut dem Fachanwalt für Verkehrsrecht, Joachim Cäsar-Preller, erteilen Rechtsschutzversicherungen immer häufiger Deckungszusagen, also die Kosten eines Rechtsstreites übernehmen.

Neben dem Anwalt aus Wiesbaden verfolgen viele Betroffene mit Spannung ein aktuelles Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, wo ein französisches Gericht vom EuGH klären will, wann eine „Abschalteinrichtung“ gegen EU-Recht verstößt und somit illegal ist. Dieser Termin wurde allerdings laut VW verschoben.