Das Landgericht Bonn hat im Zivilprozess entschieden, dass die Volkswagen AG an die Stadt Bonn eine Geldstrafe zahlen muss. Die Stadt Bonn muss im Gegenzug Fahrzeuge an den Konzern zurückgeben.

„Laut Urteil muss die VW AG an die Stadt Bonn für vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeuge. 469.120,79 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden. Der Rechtsanwalt aus Wiesbaden sagt weiter: „Die Stadt Bonn muss an VW im Gegenzug 27 für den Fuhrpark der Stadt gekaufte Pkws zurückgeben“. Da die Klage vom Oberlandesgericht abgewiesen wurde, müssen die Kosten für den Rechtsstreit zu 31 % von der Stadt Bonn und zu 69 % von Volkswagen getragen werden.

Joachim Cäsar-Preller, Inhaber der Kanzlei aus Wiesbaden sagt: „Die Stadt Bonn hat Volkswagen auf die Zahlung von 678.193,52 Euro plus Zinsen Schadensersatz abzüglich Nutzungsentschädigung und Fahrzeugrückgabe verklagt. Der Anwalt aus Wiesbaden kommentiert: „Als Klägerin hat die Stadt die Klage mit dem Verbau verbotener Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen begründet. Damit habe sich Automobilhersteller VW schadensersatzpflichtig in der geforderten Höhe gemacht“.

VW AG hat gegen die guten Sitten verstoßen

Durch das Urteil hat die Zivilkammer bestätigt, dass sich der Autohersteller schadenersatzpflichtig gemacht hat“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden. Der Vertreter der Kanzlei aus Wiesbaden sagt weiter: „Die Stadt Bonn ist laut Urteil berechtigt, die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen rückgängig zu machen“. Der Rechtsanwalt aus Wiesbaden sagt : „VW ist verpflichtet, die wirtschaftlichen Folgen durch Kaufpreiserstattung bei Fahrzeugrückgabe neutralisieren“.

Stadt Bonn muss dem Autobauer Nutzungsentschädigung zahlen

Laut Grundsätzen der Vorteilsausgleichung muss sich die Stadt die Fahrzeugnutzung anrechnen lassen und für jedes Fahrzeug eine Nutzungsentschädigung an Volkswagen zahlen. Laut Oberlandesgericht ist diese wie folgt zu ermitteln: Der Kaufpreis des Fahrzeugs wird in Verhältnis zur erwarteten Laufleistung gesetzt. Laut pro Fahrkilometer ermittelten Wert, ist die Höhe der Nutzungsentschädigung pro gefahrenen Kilometer ermittelbar“, erläutert der Anwalt aus Wiesbaden.

Falls Sie ebenfalls vom VW Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie sich jetzt in der Kanzlei in Wiesbaden beraten lassen.