Im Rahmen des Daimler Abgasskandals ist der Premiumhersteller Daimler erneut verurteilt worden. Im Fokus steht diesmal das Mittelklasse-Modell Mercedes C 220 BlueTec. Wie die 20. Kammer des Stuttgarter Landgerichts in ihrem Urteil vom 18. Juni 2020 feststellte, ist der Autobauer gegenüber einem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger kann das Fahrzeug, welches mit einem Motor des Typs OM 651 Euro 6 ausgestattet ist, an den Hersteller zurückgeben und erhält im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich in Höhe von gut 5500 Euro. Darüber hinaus ist der Kunde von der Verpflichtung, die noch ausstehenden Zahlungen in Höhe von gut 17.000 Euro zu leisten, freigestellt. Dieses Urteil wertet Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, als großen Erfolg.
Gericht gibt Kläger Recht
Im Fahrzeug des Klägers soll, laut dem Anwalt aus Wiesbaden, eine Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen sein. Die Kontrolle des Ausstoßes von schädlichem Stickoxid wird in dem Mercedes mittels einer Abgasrückführung geregelt, wie ein Daimler-Anwalt ausführte. Dazu werden Teile der Emmissionen in den Motor zurückgeführt und erneut verbrannt. Wie hoch der Anteil an rückgeführten Abgasen ist bestimmt ein „Thermofenster“. Kühlere Temperaturen fahren dabei die Zweitverbrennung zurück. Infolgedessen wurden die von der EU festgesetzten Grenzwerte im Fall des Klägers im Normalbetrieb auf der Straße nicht mehr eingehalten.
Der Richter gab letztlich dem Kunden Recht und urteilte, dass der Konzern das Auto zurücknehmen und Schadensersatz leisten muss.
Daimler Abgasskandal – verbraucherfreundliche Rechtssprechung setzt sich fort
Von der Kanzlei Cäsar-Preller sieht ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden daher unanangenehme Zeiten auf Daimler zukommen. Obwohl ein Daimler-Anwalt immer wieder betonte, dass der Hersteller mit seinem Abgasprogramm nicht gegen geltendes Recht verstoße, urteilen mehr und mehr deutsche Gerichte im Sinne der klagenden Kunden.
Auch Äußerungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs lassen die Chancen von Verbrauchern, die einen Schadensersatz einfordern, steigen. Insbesondere die von der Temperatur abhängig gesteuerten Einrichtungen zur Abschaltung – Daimler verwendet hier wie bereits beschrieben das System des sogenannten „Thermofensters“ – sind vor dem EuGH im April diesen Jahres als unzulässig bezeichnet worden.
Wie Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, weiter ausführt, sind vom Kraftfahrt-Bundesamt bereits mehrere negative Bescheide gegen den Autobauer erlassen worden. Zwar wurden diese Bescheide von der Daimler AG angefochten, trotzdem ruft der Konzern Fahrzeuge in großen Mengen zurück in die Werkstätten, um die Abgasreinigung durch Updates der Software zu modifizieren.
Auch ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Höhe von 870 Millionen Euro respektierte der Konzern, wie ein Daimler-Anwalt jüngst mitteilte. Obwohl der Herstller nach wie vor seine Unschuld beteuert, stellt sich dabei die Frage, wieso die Zentrale in Stuttgart nicht vehementer gegen vermeintlich ungerechtfertigte Strafzahlungen vorgeht.
Ausblick für die Zukunft
Am europäischen Gerichtshof soll nun entschieden werden, ob überhaupt und in welchem Ausmaß Thermofenster zur Regulation der Abgasreinigung zulässig sind. Ferner wird der Frage nachgegangen, ob die Grenzwerte von Schadstoffen aus dem Verbrennungsvorgang lediglich im Testbetrieb oder auch durchgehend im normalen Fahrbetrieb einzuhalten sind. Diese Entscheidung sorgt für neue Dynamik im Daimler Abgasskandal und hat richtungsweisende Bedeutung für die zukünftigen Chancen auf einen finanziellen Ausgleich von Kunden, die sich vom Autobauer hintergangen fühlen.
Sollten Sie betroffen sein und einen Rechtsanwalt aus Wiesbaden suchen, kontaktieren Sie uns.
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