Wer betrunken mit seinem Auto fährt, kann schnell seinen Führerschein verlieren. So etwas kann auch passieren, wenn man betrunken mit seinem Fahrrad fährt. Wann aber gilt ein Radfahrer als Fahrzeugführer? Hierzu fällten Richter vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kürzlich ein Urteil (Az.: 11 ZB 14.1755), worauf Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hinweist.
Im konkreten Fall musste ein Kläger bereits 2012 seinen Führerschein abgeben, weil er betrunken mit seinem Auto fuhr. Später erwischte man ihn, als er mit 2,41 Promille mit seinem Fahrrad fuhr. Ein hierauf hin eingeleitetes Strafverfahren stellte man zwar ein, kurz hiernach beobachtete man den Kläger aber, wie er sich rollend auf seinem Fahrrad bewegte. „Wegen seiner vergangenen Trunkenheitsfahrten verpflichtete ihn die Fahrerlaubnisbehörde zu einer MPU. Weil er ein solches Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aber nicht beibrachte, verbot man ihm auch ein Fahren mit seinem Fahrrad, weil er offensichtlich nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sei.“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt.
Hiergegen wehrte sich der Kläger mit seiner Klage. Er behauptete, er sei kein Fahrzeugführer mit seinem Fahrrad gewesen, weil er nicht in die Pedale getreten habe. Er hatte vor Gericht aber keinen Erfolg.
Laut Richtern habe er ein Fahrzeug geführt, weil er auf seinem Fahrrad saß sowie rollte, was seinerseits ein Lenken nötig mache. Somit liege ein Führen eines Fahrzeuges vor.
„Wenn man Alkohol getrunken hat, sollte man also sein Fahrrad schieben.“, rät Rechtsanwalt Bernhardt.
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