Die Krankenakte eines Arbeitnehmers ist für den Arbeitgeber im Normalfall tabu. Es gibt genau Regeln dafür, was er wann erfahren darf und was nicht. Rechtsanwalt Joachim Cäsar Preller aus Wiesbaden beantwortet einige Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Was darf der Chef und was nicht?

Darf der Arbeitgeber Check-ups verlangen?
Ist dies nicht gesetzlich oder tariflich vorgeschrieben, ist die Teilnahme freiwillig. Die Ausnahme ist u. a. im lebensmittelverarbeitenden Bereich, dort müssen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wiederholt werden.

Was wenn der Arbeitnehmer länger krank ist, darf der Arbeitgeber dann mehr über die Gründe erfahren?

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer auffordern, wenn der Arbeitnehmer einen längeren Zeitraum krankgeschrieben ist, die Untersuchungsergebnisse zu offenbaren. Der Arbeitnehmer kann dies aber verweigern. Jedoch muss er dann mit einer personenbedingten Kündigung rechnen.

Darf vor Einstellung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber einen Gesundheitscheck verlangen?

Grundsätzlich ist ein Gesundheitsscheck freiwillig – wenn es keine rechtliche Ausnahmevorschrift gibt. Jedoch ist es in manchen Berufen praktisch den Gesundheitscheck durchzuführen.