Carsharing – also die zeitweise Nutzung eines bereitgestellten Fahrzeugs – erfreut sich einer immer weiter zunehmenden Beliebtheit. Hier zeigen sich aber auch neue Fragestellungen. Viele Nutzer fragen sich beispielsweise, was sie tun sollten, wenn sie einmal ihre Wertsachen in einem Carsharing-Auto vergessen haben. Wir haben die Antwort:
Es kann schnell passieren, dass man im Eifer vom Alltagsgeschäft einmal sein Mobiltelefon oder gar seine Geldbörse mit Ausweis und Bankkarte liegen lässt. Problematisch kann es sein, wenn ein Carsharing-Fahrzeug schon an einen nächsten Benutzer vermietet ist. „Wenn im Auto vergessene Sachen nicht abgegeben werden, gelten hier Regeln über Fundsachen.“, so Rechtsanwalt Kanz aus Wiesbaden. „Hier gibt es aber keinen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber einem Carsharing-Service auf Herausgabe von Namen sowie Anschrift eines späteren Fahrzeugnutzers.“, erklärt der Anwalt aus Wiesbaden. Nur in Einzelfällen kontaktieren Carsharing-Unternehmen einen Nachmieter, ob jener eine vergessene Sache möglicherweise gefunden hat. Namen sowie Anschrift von einem Nachmieter können Carsharing-Unternehmen aber wegen Datenschutzvorschriften nicht an andere Nutzer herausgeben.
Hier hilft möglicherweise nur noch eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Fundunterschlagung. Ermittelnde Polizeibeamten können nämlich vom Carsharing-Anbieter Mitteilung verlangen, wer ein Carsharing-Fahrzeug später genutzt hat.
Oftmals geben ehrliche Nachnutzer im Auto liegen gelassene Sachen beim Carsharing-Service ab, manchmal werden vergessene Sachen aber auch bei Fahrzeugkontrollen eingesammelt und ans Fundbüro weitergeleitet.
Stellt man kurz nach Verlassen eines Carsharing-Fahrzeugs beispielsweise fest, dass man sein Smartphone im Auto liegen gelassen hat, so sollte man sofort einen Technikereinsatz buchen beziehungsweise ein Fahrzeug blockieren lassen, um an sein Smartphone zu kommen. Hier können aber möglicherweise Kosten entstehen.
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