Verbraucher blicken langsam aber sicher nicht mehr durch im Versicherungsdschungel. Fast täglich gibt es neue Angebote von Versicherungen und man soll sich vor allen möglichen Risiken mit einer speziellen Versicherung absichern. Es geht aber auch anders: „Viele Versicherungen sind unnütz und sollten nicht abgeschlossen werden oder können risikolos gekündigt werden. So lässt sich deutlich Geld sparen.“, rät Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller.
Hier gibt es einen Überblick, welche Versicherungen Sie kündigen können. „Grundsätzlich sollte man sich nur gegen solche Schäden versichern, die einen im Schadensfall in den finanziellen Ruin treiben könnten. Man sollte sich überlegen, ob man einen Schaden im Zweifel nicht auch selbst mit kleinen finanziellen Mitteln regeln könnte. Alles, was man selbst ohne weiteres bezahlen kann, sollte man nicht auch noch mittels einer Versicherung versichern lassen.“, rät Cäsar-Preller.
Handyversicherung
Eine Handyversicherung kann man sich in aller Regel sparen, weil man im Schadensfall nur den Zeitwert des Gerätes ersetzt bekommt und jener kann wirklich gering sein, wenn man die rasante technische Entwicklung im Elektroniksektor beobachtet. Ein Mobiltelefon verliert somit schon nach wenigen Monaten massiv an Wert. „Auch ist Diebstahl als versichertes Risiko bei fast allen Versicherungen ausgeschlossen bzw. müsste für einen hohen Aufpreis zusätzlich versichert werden.“, gibt Cäsar-Preller zu bedenken. Eine Handyversicherung ist somit der erste Streichkandidat.
Sterbegeldversicherung
Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten für den eigenen Tod vorsorgen, um eine finanzielle Belastung für seine Angehörigen im Sterbefall zu vermeiden. „Anstelle einer Versicherung sollte man einfach selbst etwas Geld zur Seite legen – das kostet nichts zusätzlich und man kann bares Geld sparen!“, schlägt Rechtsanwalt Cäsar-Preller vor.
Brillenversicherung
Bei einem Brillenschaden bekommt ein Versicherter in kaum einem Fall den Neupreis der Brille erstattet und im Falle einer Zerstörung kann man sich regelmäßig, ohne einen Bankrott befürchten zu müssen, eine neue Brille kaufen.
Insassenunfallversicherung
Eine solche Versicherung ist in aller Regel unnötig, weil ein bei einem Unfall verletzter Beifahrer bereits von der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist. „Um gegen Unfälle weltweit versichert zu sein, empfiehlt sich aber eine private Unfallversicherung.“, rät Cäsar-Preller.
Glasbruchversicherung
Eine Glasbruchversicherung kann man sich meist auch schenken, weil Schäden an Fenstern beispielsweise von einer Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Eine Glasbruchversicherung empfiehlt sich höchstens für Eigentümer eines Wintergartens.
„Man sollte sich vor Abschluss einer Versicherung immer gut überlegen, ob man sie auch wirklich braucht.“, empfiehlt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Vorteile hat hier, wer einen seriösen Versicherungsmakler hat, welcher von unnötigen Versicherungen auch mal abrät.“
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