Manche Leute stört es, wenn es an den Tagen um Silvester richtig laut wird durch die Knallerei. Für viele Menschen gehört ein Feuerwerk zu Silvester. Jedoch unterschätzen viele die Gefahr, die eine Rakete auslösen kann. Daher sieht der Gesetzgeber strenge Vorschriften für den Kauf und das Abfeuern der Böller vor, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Man muss bei dem Feuerwerk unterscheiden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I handelt (Knallererbsen) oder um Klasse II (Raketen).
Denn die Klasse II darf nur in der Silvesternacht abgefeuert werden. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass diese nicht in der Nähe von Kirchen oder Krankenhäusern gezündet werden. Zudem dürfen diese Raketen erst ab 18 Jahren gekauft werden. Zu beachten ist auch, dass die Feuerwerkskörper nur zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt sind.
Eine Ausnahme des zünden der Raketen außerhalb dieser Zeit ist gestattet bei Hochzeiten. Dann kann eine bestimmte Genehmigung erteilt werden.
Die Feuerwerksklasse I hingegen ist bereits über 12-jährige Kinder erlaubt. Wer jünger ist muss darauf verzichten.
Wer haftet beim Schadensfall?
Normalerweise gilt der, der den Schaden verursacht hat. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haften sie für ihre Kinder.
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