Viele Händler werben kurz vor Weihnachten mit kurzfristigen Bestellfristen und versprechen, dass die Pakete rechtzeitig ankommen. Was aber wenn dem nicht so ist? Schadensersatzforderungen sind für Kunden fast unmöglich warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Bis wann muss ich Pakete aufgeben?
Paketdienstleister wie Hermes, DHL und DPD haben unterschiedliche Lieferfristen vor Weihnachten. Ein Standard-Paket sollte möglichst vier Tage vor Heiligabend verschickt werden, damit es rechtzeitig ankommt. Dagegen bräuchten Pakete innerhalb Europas, mindestens sechs Tage Vorlauf und für den Rest der Welt sollte man mit 14 bis 20 Tagen rechnen.
Wie ernst darf der Kunde die Versprechen der Lieferzeiten nehmen?
Herr Cäsar-Preller weist darauf hin, dass seit dem 13. Juni „strengere“ Regeln gelten. Seit dem müssen Unternehmen den Termin nennen, bis wann sie die Ware spätestens liefern. Zusätze wie „ca“ und „voraussichtlich“ sind nicht zulässig. Das heißt also, wenn ein Händler damit wirbt, dass ein Päckchen pünktlich zum Fest ankommt, muss es auch so geschehen.
Was passiert, wenn Unternehmen garantierte Fristen nicht einhalten?
Rein rechtlich gerät der Versandhändler in Verzug. Das bedeutet, dass er dann den entstandenen Schaden ersetzten muss, unterstreicht der Experte Herr Cäsar-Preller. Weiterhin warnt er jedoch davor, dass der Schaden der bei einer Verspätung der Weihnachtsgeschenke nicht mit Geld zu beziffern sei. Somit sind dem Verbraucher also die Hände gebunden.
Was passiert, wenn der Kunde eine verspätet gelieferte Ware nicht mehr braucht?
Tritt der Fall ein, dass man die Ware nach dem Fest nicht mehr gebrauchen kann, kann man einfach von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Bestellung kann innerhalb 14 Tagen zurückgeschickt werden und man bekommt somit sein Geld erstattet. Während Kunden bei einem Standartversand die Versandkosten zusätzlich auch erstattet bekommen, ist dies bei einer Expresssendung nicht der Fall, warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.