Nach einer Scheidung können Schwiegereltern Geschenke unter Umständen vom Ex-Schwiegerkind zurückverlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Auch für ein großes Geschenk wie ein Haus gilt dies, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
1993 schenkte ein Vater seiner Tochter und deren Ehemann ein Haus je zu Hälfte. Die Tochter des Schenkers und deren Ehemann waren seit 1988 verheiratet. In dem Haus bewohnten die beiden mit ihren ehelichen Kindern die Erdgeschosswohnung in einem dem Vater der Antragsstellerin gehörenden Hausanwesen. Nach der Trennung im Jahre 2004 zog er aus der Ehewohnung aus. Im Jahre 2009 nach der rechtskräftigen Scheidung beantragte er die Teilungsversteigerung des Hausanwesens. Daraufhin forderte der Vater eine Haushälfte von seinem Ex-Schwiegersohn zurück.
Der Schwiegervater bekam vom BGH recht. Denn die Voraussetzung ist demnach, dass die Ehe fortbesteht und die Schwiegerelternschenkung auch dem eigenem Kind dauerhaft zugute kommt. Auch eine weitere Voraussetzung muss erfüllt sein: dass ein Festhalten an der Schenkung für die Schwiegereltern unzumutbar sei. Der Vater kann nun die Haushälfte zurückverlangen, da das Gericht die beiden Voraussetzung als erfüllt ansah. Jedoch muss er für den finanziellen Verlust des Ex-Schwiegersohns aufkommen.