Zurzeit erhalten viele Mieter wieder ihre Betriebskostenabrechnung für das vorangegangene Jahr. Es ist mit gestiegenen Heizkosten wegen des zurückliegenden strengen Winters zu Beginn des Jahres 2013 zu rechnen. Es müssen aber nicht ausschließlich nur Heizkosten für eine (zu) hohe Abrechnung verantwortlich sein. Der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät Mietern daher, sämtliche Rechnungsposten genau zu kontrollieren.
Sollten sich im Vergleich zur letzten Jahresabrechnung Unstimmigkeiten oder nicht nachvollziehbare Erhöhungen ergeben haben, sollten Mieter bei ihrem Vermieter bzw. ihrer Hausverwaltung nachfragen, um Probleme zu klären. Es steht jedem Mieter auch zu, Einsicht in Originalrechnungen beim Vermieter zu nehmen, um eine Betriebskostenabrechnung prüfen zu können.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät Mietern auch, mit Hilfe des Heizspiegels 2013 ihre Heizkosten zu kontrollieren. Sofern ein zu hoher Verbrauch festgestellt wird, besteht die Möglichkeit, ein Heizgutachten einzuholen, bei welchem die Abrechnung kontrolliert wird und Maßnahmen zur Senkung von Energiekosten vorgeschlagen werden.
Grundsätzlich sollten sämtliche Posten der Betriebskostenabrechnung kontrolliert werden, also sämtliche Kosten, welche durch Nutzung des Mietobjektes anfallen, so z. B. Heizungs-, Wasser-, Abwasser-, Hausmeister-, Aufzugswartungs-, Versicherungs- und Gärtnerkosten.
Sofern ein Mieter Einspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen will, muss er hierfür auf die Einhaltung der Frist achten. Dieser muss binnen eines Jahres erfolgen, besser jedoch innerhalb von vier Wochen, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Zu beachten ist, dass man bei Unrichtigkeiten nicht vor Einlegung des Einspruchs zahlen sollte, weil dies als Einverständnis hinsichtlich der Abrechnung gewertet wird.
Wichtig für Vermieter: eine Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres erstellt werden; später erstellte Abrechnungen bzw. Nachforderungen sind unzulässig, sofern der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, so Cäsar-Preller.
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