Laut Gesetzgeber müssen Eltern ihre Kinder über die Konsequenzen von illegalem Filesharing aufklären und dies belegen können, um nicht selbst für deren Fehler zu haften. Das hat das Landesgericht Berlin entschieden.
In diesem Fall verurteilte die Kammer einen Vater sowohl 510,- Euro Schadensersatz, als auch Abmahnkosten zu tragen, weil sein Sohn ein Computerspiel illegal über eine Tauschbörse zum Download angeboten hatte, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Das Gericht war davon überzeugt, dass der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hatte, da er sich nicht detailliert dazu äußern konnte, welche Regeln er konkret aufgestellt hatte und wie er seinem Sohn beigebracht habe, legale von illegalen Seiten im Internet zu unterscheiden. Somit muss der Vater für das Verhalten seines Sohnes haften.
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