Häufig kommt es im Straßenverkehr zu heiklen Verkehrssituationen, wenn nicht sogar zu Unfällen, aufgrund falscher Signale. Daher sollte man sich nicht nur auf Signale verlassen, sondern im Zweifelsfall abwarten was der andere Autofahrer wirklich vorhat. Im Falle eines Unfalls kann häufig der getäuschte Autofahrer zur Verantwortung gezogen werden, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
In einem nun entschiedenen Fall verursachte ein Autofahrer einen Unfall, indem er auf der Höhe einer Einfahrt geblinkt hatte und mit seinem Fahrzeug zunehmend langsamer wurde. Deshalb ging eine andere Fahrerin davon aus das betroffene Auto würde zum Abbiegen ansetzen. Die Getäuschte fuhr, da sie sich auf die Signale verließ, los auf die Straße, wodurch sie jedoch einen Unfall mit dem Autofahrer verursachte, von dem sie geglaubt hatte er wolle abbiegen, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass die Autofahrerin die Schuld an dem Unfall trage. Sie hätte sich nicht nur auf das Blinken verlassen dürfen, sondern andere Zeichen abwarten müssen, die den Vorgang des Abbiegens eindeutig signalisiert hätten. Lediglich das Langsamer werden des Autofahrers während des Blinkens konnte den Schuldanteil der Fahrerin um einige Prozente verringern.
Daher gilt, dass sich Autofahrer in der Regel vergewissern müssen, ob der angezeigte Vorgang eines anderen Fahrzeugführers auch wirklich ausgeführt wird, betont Cäsar-Preller.
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