Hundebesitzer haften für die Schäden, die ihr Tier verursacht. Der Experte und Hundefreund Joachim Cäsar-Preller weist darauf hin, dass dieser Fall auch eintritt, wenn sie beim Entstehen des Schadens nicht dabei waren.
Unter anderem müssen Hundehalter für alle Schäden mit ihrem Vermögen in unbegrenzter Höhe aufkommen. Selbst spezielle Hunde-Versicherungen und Privathaftpflichtversicherungen übernehmen nicht alle Schäden.
Halter könnten sich finanziell durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung absichern. Diese komme aber nicht für eigene Schäden auf. Das gilt, wenn Familienmitglieder vom eigenen Hund gebissen werden. Denn sie werden rechtlich wie der Halter behandelt. Wird aber ein Angehöriger von ihrem Vierbeiner gebissen, kommt dafür die private Unfallversicherung auf.
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