Die gerichtliche Überprüfung von Schulnoten oder die Entscheidung einen Schüler nicht zu versetzen ist nur sehr eingeschränkt möglich, darauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller hin.
Insbesondere darf das Gericht nicht seine Ansicht, welche Note gerechtfertigt wäre, an Stelle des berufenen Organs, was in aller Regel die Lehrerkonferenz oder der einzelne Fachlehrer ist, stellen. Die gerichtliche Kontrolle von Leistungsbewertungen durch einen Lehrer erstreckt sich aber darauf, ob der Lehrer das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat, er von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, der Lehrer keine sachfremden Erwägungen zugrunde gelegt hat und die Bewertung nicht gegen das Willkürverbot verstößt, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die gerichtliche Kontrollmöglichkeit. 
So kann das Gericht prüfen, ob die einzelnen Teilnoten eines Faches auch für die Gesamtnote berücksichtigt wurden. Hierbei kann es jedoch fast nur eingreifen, wenn eine förmlich erteilte Note gänzlich unberücksichtigt blieb. Eine unterschiedliche Gewichtung ist in aller Regel unangreifbar, soweit objektive Maßstäbe und Gesichtspunkte nicht gänzlich verkannt werden.
Als einen Formfehler sah es auch ein Gericht an, dass der Prüfungsvorsitzende bei einer mündlichen Abiturprüfung nicht im Vorhinein dem Prüfling bekannt gemacht wurde. Da das Gericht nicht ausschließen konnte, dass dieser Mangel Einfluss auf die Prüfungsleistung hatte, hob das Gericht die Prüfungsentscheidung auf.
Die Entscheidung über eine Nichtversetzung ist auch trotz entsprechender schlechten Noten dann fehlerhaft sein, wenn wichtige Gründe vorliegen und zu erwarten ist, dass die nächste Klassenstufe bestanden werden kann.
Im umgekehrten Fall ist es jedoch stets fehlerhaft, erläutert Cäsar-Preller, da die ausreichenden Noten die unwiderlegbare Vermutung bilden, auch die nächste Klassenstufe zu bestehen. Insbesondere ist es auch dann fehlerhaft, wenn die Noten des ersten Halbjahres nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
In aller Regel bleiben die Schulen bei ihrer einmal getroffenen Entscheidung, sodass die Hilfe eines Rechtsanwaltes zumeist nötig ist.