Möchte ein Mieter ein Teil seiner Wohnung untervermieten, so muss er das mit seinem Vermieter besprechen. Verbietet der Vermieter die Untervermietung, so muss er dafür eindeutige Gründe nennen, die gegen die Untervermietung sprechen. Tut er das nicht, muss er Schadensersatz an den Mieter zahlen. So entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 349/13).
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar geklagt, weil ihr Vermieter die Untervermietung verweigert hatte. Das Ehepaar musste aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre nach Kanada ziehen. Daher wollte das Ehepaar zwei Räume ihrer Dreizimmerwohnung untervermieten. Der Vermieter stimmte dem nicht zu und der Untervermietvertrag konnte nicht abgeschlossen werden. Somit entging den Eheleuten während ihrer Zeit in Kanada ein Betrag von ca. 7500 Euro.
Vermieter muss 7475 Euro zahlen
Anschließend klagte das Ehepaar auf Schadensersatz und bekam Recht. Laut den Richtern des Bundesgerichtshofs waren die Absichten des Ehepaares, Kosten während ihrer Abwesenheit zu sparen, durchaus berechtigt und sinnvoll. „Der Vermieter hätte der Untervermietung auf jeden Fall zustimmen müssen. Ohne gute Gründe ist diese Verweigerung vor Gericht nicht zu begründen.“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Nun muss der Vermieter dem Ehepaar 7475 Euro erstatten.
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