In den meisten Hausratsversicherungen sind Hagelschäden mitversichert. Allerdings ist nicht jeder Schaden, der durch Hagel ausgelöst wurde, ein Fall für die Versicherung. Im genannten Fall blieb ein Hauseigentümer auf einem Schaden von knapp 20 000 Euro sitzen. Im Wohnort des Hausbesitzers kam es zu einem massiven Hagelschauer. Durch die großen Hagelkörner und deren Gewicht, wurde die Kellertür aufgestoßen und der Hagel taute anschließend auf und floss direkt in den Keller. Die dort gelagerten Gegenstände wurden durch das Schmelzwasser stark beschädigt.
Versicherung muss Schaden nicht bezahlen
Die zuständige Hausratsversicherung lehnte es jedoch ab, für den Schaden aufzukommen. Denn beim entstandenen Schaden handle es sich um einen Nässeschaden und keinen Hagelschaden. Der Hausbesitzer zog daraufhin vor Gericht, bekam aber kein Recht. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied in dem Fall (Az. 5 W 43/13) für die Versicherung. Die Kellertür wurde nicht durch den Hagel beschädigt oder aufgebrochen, weswegen es sich nicht um einen Folgeschaden handelt, der vom Hagel bedingt war.
Ein Hagelschaden liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Hagelkörner so groß sind, dass sie eine Dachluke zerstören können. Anschließend würden der Hagel und der Regen dann durch die kaputte Dachluke prasseln und das Mobiliar beschädigen. „In so einem Fall muss die Versicherung dann ganz klar für den Schaden aufkommen.“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Natürlich sind auch die Schäden versichert, die unmittelbar durch den Hagel entstehen. Beispielsweise dann, wenn eine Satellitenschüssel oder Markise beschädigt wird.
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