Zwei Klagen endeten mal mit mal ohne Erfolg zum Thema Sonnenschutz am Balkon.
Das Amtsgericht München entschied, dass ein Mieter, der eine Wohnung mit Südbalkon besitzt, eine Markise montieren darf. Die Begründung dafür war, dass der Schutz vor Sonne durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend sei. Die Vermieterin hatte die Zusage verweigert, da sie Sonnenschirme für ausreichend hielt.
In einem anderen Fall wurde die Markise von der Richterin nicht erlaubt. Das Amtsgericht Bochum hatte entschieden, dass der Vermieter seine Markise entfernen muss, weil die Eigentümergesellschaft sie nicht genehmigt hatte.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare