Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, bei wem das Kind künftig leben soll und wer das Sorgerecht bekommt. Bekommt der eine Elternteil kein Sorgerecht, so stößt er bald auf einige juristische Grenzen, wennes um das Thema Fotos geht.
Ist der Vater oder die Mutter nicht sorgeberechtigt, so darf er kein Bild von seinem Kind machen und es anschließend im Internet veröffentlichen. Möchte er dies tun, muss er die Erlaubnis des sorgeberechtigten Ex-Partners einholen. So entschied kürzlich das Amtsgericht Menden (Az.: 4 C 526/09).
Im oben genannten Fall hatte ein Vater seinen einjährigen Sohn fotografiert und die Bilder anschließend beim sozialen Netzwerk „Mein VZ“ hochgeladen. Allerdings hat er selbst kein Sorgerecht für den Sohn gehabt. Die Mutter hatte die hochgeladenen Bilder gesehen und bat den Vater, dass er die Bilder sofort löschen sollte. Der Vater weigerte sich jedoch nachdrücklich, die Fotos wieder zu löschen, da er seinen Sohn gerne in seinem Profil verewigen wollte. Der Frau war es mit ihrer Bitte so ernst, dass sie kurzerhand vor Gericht zog.
Der gesetzliche Vertreter entscheidet bei Kindern
Das Amtsgericht Menden beschloss, dass das Bild unter das Kunsturhebergesetz fallen würde. Laut diesem Gesetz dürfen Bilder nur dann für in der Öffentlichkeit publiziert werden, wenn der Dargestellte auch damit einverstanden ist. „In diesem Fall konnte der Abgebildete natürlich nicht selbst darüber entscheiden. Doch da die Mutter das Sorgerecht hat, ist sie diejenige, die stellvertretend entscheiden darf.“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Bei Erwachsenen reicht es, wenn sie bewusst in die Kamera lächeln, dies gilt als Einverständnis zum Foto. Bei Kindern ist das natürlich nicht ausreichend. Der gesetzliche Vertreter – also die Mutter – hat die Entscheidungsgewalt und da sie dagegen war, musste der Vater die Bilder schlussendlich auch entfernen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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